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Partnerschaft mit Vertrauen

Die ARA agiert in einem äußerst sensiblen Handlungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie. Die lückenlose Einhaltung aller geltenden Vorschriften und Gesetze ist für sie vorrangig und selbstverständlich, um von ihren Kunden, Geschäftspartnern und MitarbeiterInnen ebenso wie von Behörden und der Öffentlichkeit als vertrauenswürdiger Partner wahrgenommen zu werden.

Integrität, Rechtskonformität und Vertragstreue repräsentieren für die ARA essenzielle Bestandteile ihres unternehmerischen Handelns. In diesem Sinne bedeutet Compliance auch, freiwilligen Selbstverpflichtungen und ethischen Grundsätzen gemäß zu handeln. Zu den wesentlichen Themen zählen dabei Umwelt-Compliance, Schutz der Kundendaten und Korruptionsprävention.

UNSERE ÜBERGEORDNETEN ZIELE

  • Reputations- und Haftungsrisiken vermeiden
  • unternehmerische Sorgfaltspflicht erfüllen
  • MitarbeiterInnen schützen
  • Vertraulichkeit und Integrität von Kundendaten schützen
  • positive Außenwirkung des Unternehmens stärken

Umwelt-Compliance

Das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), die Verpackungsverordnung (VerpackVO), die Elektroaltgeräte- (EAG-VO) und die Batterienverordnung (Batt-VO) bilden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der ARA Leistungen.

Das AWG regelt die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen ebenso wie die behördliche Genehmigung von Sammel- und Verwertungssystemen. Auf dieser Grundlage verfolgt die VerpackVO das Ziel, Verpackungen in eine Kreislaufwirtschaft zu integrieren und die Umwelt von entsprechenden Abfällen zu entlasten. Sie konkretisiert dabei die Pflichten der betroffenen Unternehmen sowie der Sammel- und Verwertungssysteme, etwa durch Festlegung von Zielen für die Erfassung und die stoffliche Verwertung von Verpackungen.

Expertengremium bestätigt korrekte Finanzgebarung

Das AWG regelt eine Überprüfung der Tarifkalkulation der Sammel- und Verwertungssysteme durch ein vom Klimaschutzministerium bestelltes Expertengremium. Dieses besteht aus einem Wirtschaftstreuhänder, einem abfallwirtschaftlichen Sachverständigen und einem Rechtsexperten. Nach umfangreicher mehrjähriger Prüfung bestätigt der Bericht 2021 der ARA eine korrekte und transparente Finanzgebarung: Die Tarifgrundsätze werden eingehalten, der kalkulatorische Abbau der Passiven Rechnungsabgrenzung erfolgt, und es gibt keine Hinweise auf Quersubventionierung. Als einziges Sammel- und Verwertungssystem ließ die ARA auf freiwilliger Basis die Einhaltung des Rabattverbots prüfen: Es gab keinerlei Hinweise auf eine Umgehung.

Ziel der EAG-VO ist es, die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren sowie die Wiederverwendung und Behandlung von Elektroaltgeräten zu verbessern bzw. zu kontrollieren. Die Batt-VO regelt die Rückgabe, Sammlung und Verwertung alter Batterien.

Um die Pflichten als Sammel- und Verwertungssystem gemäß AWG und VerpackVO zu erfüllen, sind in der ARA etablierte Prozesse definiert. Ein umfassendes Rechtsregister für den Umweltbereich verzeichnet die gesetzlichen Verpflichtungen der ARA und die internen Zuständigkeiten. Das Rechtsregister steht allen MitarbeiterInnen über das Intranet zur Verfügung. Die Prozesse zur Erfüllung der Aufgaben werden im Rahmen des Qualitätsmanagement-Systems regelmäßig intern und extern auditiert und entsprechend optimiert. Dafür hauptverantwortlich zeichnen die JuristInnen der Rechtsabteilung. Alle neuen Gesetze oder Verordnungen werden grundsätzlich in der Rechtsabteilung geprüft, insbesondere auf Bestimmungen, die für die ARA und ihre Kunden relevant sind. Die betroffenen Fachabteilungen werden über Neuerungen in ihrem Bereich informiert. Falls Maßnahmen zu setzen oder Anpassungen bestehender Prozesse erforderlich sind, erfolgt dies einzelfallbezogen entweder durch die zuständige Fachabteilung oder bereichsübergreifend in einer Arbeitsgruppe.

Schutz der Kundendaten

Als digitalisiertes Unternehmen räumt die ARA dem Datenschutz einen hohen Stellenwert ein und erfüllt selbstverständlich die Rechtsvorschriften in diesem Bereich
(z. B. DSGVO).

Die Kunden können sich darüber hinaus auf den höchsten Grad an Datensicherheit verlassen. Die ARA Online-Meldung verfügt über ein modernes Sicherheitssystem nach Bankenstandard mit Zertifizierung nach ÖNORM A 7700:2008-12. Nur 20 Web-Applikationen in Österreich verfügen über diesen höchsten Standard – die ARA Online-Meldung ist eine davon. Sie zählt damit zu den sichersten Webportalen in Österreich.

2020 gab es keine Beschwerden in Bezug auf Datenschutz-Verletzung bzw. Verlust von Kundendaten. An die ARA wurden zwei Anfragen in Bezug auf Betroffenenrechte gestellt: ein Auskunftsbegehren und ein Löschbegehren. Beide Begehren wurden gemäß den definierten Prozessen bearbeitet.

Korruptionsprävention

Korruptionsprävention bildet eine wesentliche Säule der Unternehmenscompliance. Eine Organisationsrichtlinie als Bestandteil des Dienstvertrags gibt den ARA MitarbeiterInnen Rechtssicherheit im Kontakt mit Partnern und Kunden. Sie soll die Integrität im Verhalten sicherstellen, auch unbedachte Compliance-Verstöße wirksam verhindern und die Beschäftigten damit vor möglichen arbeits- oder strafrechtlichen Folgen schützen. Die Organisationsrichtlinie wurde 2020 allen neu eingetretenen MitarbeiterInnen zur Kenntnis gebracht und von ihnen bestätigt.

Der Lobbying-Kodex legt die Verhaltensgrundsätze gegenüber den Vertragspartnern, der öffentlichen Hand, den Mitbewerbern sowie der interessierten Öffentlichkeit fest und sichert Transparenz. Die ARA ist sowohl im österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungsregister als auch im EU-Transparenzregister .

Korruptionsprävention bildet auch einen Bestandteil der ARA Leistungsverträge. Darin sichern die beauftragten Entsorger als Sammelpartner der ARA die im Abfallwirtschaftsgesetz geforderte Gleichbehandlung gegenüber anderen Sammel- und Verwertungssystemen zu. Beim Verdacht einer Ungleichbehandlung wird die Verpackungskoordinierungsstelle informiert, die ihrerseits einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung dieses Verdachtes beim jeweiligen Partner beauftragt. Bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Gleichbehandlung steht dem Sammel- und Verwertungssystem Schadenersatz zu.

2020 bestanden 408 Vereinbarungen mit 70 kommunalen und privaten Sammelpartnern. Im Berichtszeitraum gab es keinen Verdacht einer Ungleichbehandlung.

proEthik

Ethisches Verhalten in der Wirtschaft zählt zum grundlegenden Selbstverständnis der ARA. Dieses Bekenntnis repräsentiert einen Handlungsauftrag: Die ARA ist Mitglied der Initiative proEthik der Wirtschaftskammer Österreich. Unter dem Vorsitz von Dr. Ilse Huber bildet diese Arbeitsgemeinschaft einen freiwilligen Zusammenschluss von Mitgliedern der WKO, die sich modernen Grundsätzen ethischen Verhaltens und redlicher Geschäftsführung besonders verpflichtet fühlen. Ausdruck dessen sind Ethik und Verhaltenskodizes der Berufsgruppen, die mit dieser freiwilligen Selbstregulierungsmaßnahme noch mehr Vertrauen und Transparenz erzeugen.